Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Knezi Industries

Art. 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Aufträge zwischen Knezi Industries (Einzelfirma, Inhaber David Knezevic, Kasernenstrasse 3b, 8184 Bachenbülach, Schweiz) – nachfolgend „Knezi Industries“ – und ihren Kunden. Sie betreffen insbesondere 3D-Scan, Reverse Engineering, CAD-Konstruktion, 3D-Druck und Kleinserienfertigung.

Art. 2 Vertragsabschluss

Mit der Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB. Aufträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von Knezi Industries zustande, nachdem der Kunde ein Angebot angenommen hat.

Art. 3 Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. Knezi Industries ist nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird daher keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Versand- und Verpackungskosten werden separat ausgewiesen, sofern nicht anders vereinbart. Massgebend ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Preis.

Art. 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.

Art. 5 Lieferung und Leistungserbringung

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse; der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.

Art. 6 Mitwirkungspflichten bei Reverse Engineering / individueller Fertigung

Bei Aufträgen im Bereich Reverse Engineering, 3D-Scan und technischer Konstruktion stellt der Kunde die notwendigen Unterlagen, Bauteile oder Daten rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von Knezi Industries.

Art. 6a Schutzrechte Dritter

Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, das übergebene Teil nachbauen zu lassen, und dass dadurch keine Rechte Dritter (Patente, Designs, Marken, Urheberrechte) verletzt werden. Er stellt Knezi Industries von Ansprüchen Dritter frei.

Art. 6b Rechte an Daten

Scans, CAD-Modelle und Druckdateien, die Knezi Industries erstellt, bleiben Eigentum von Knezi Industries, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Übergabe der Datei vereinbart ist. Ist die Übergabe vereinbart, darf der Kunde die Datei nach vollständiger Bezahlung uneingeschränkt nutzen.

Art. 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Schweizer Obligationenrecht (OR). Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen (Art. 201 OR); andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Art. 8 Haftung

Knezi Industries haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, ausgenommen für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.

Nachgebaute Teile entsprechen in Werkstoff und Festigkeit nicht zwingend dem Original. Der Kunde prüft die Eignung für seinen Einsatzzweck, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Anwendungen. Dafür übernimmt Knezi Industries, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung.

Art. 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Knezi Industries.

Art. 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Art. 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Knezi Industries (Bachenbülach, Kanton Zürich).

Art. 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026 — Knezi Industries, Kasernenstrasse 3b, 8184 Bachenbülach, Schweiz